Bar-le-Duc: Presseerklärung der Atomkraftgegner*innen gegen das Atommüll Endlagerprojekt Cigéo und ihrer Anwält*innen

Die dreijährigen Ermittlungen haben es der Staatsanwaltschaft und dem Ermittlungsrichter des Gerichts von Bar-le-Duc, ermöglicht, die rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Vorwurf der kriminellen Vereinigung zu nutzen, zur Unterdrückung der Anti-Atom-Bewegung gegen das geplante Endlager für radioaktive Abfälle in der Nähe des Dorfes Bure, in der Maas (Frankreich).

Heute hat das Strafgericht von Bar-le-Duc die Angeklagten vom Vorwurf der banden-mäßigen kriminellen Vereinigung freigesprochen. Diese Anklage lieferte den Grund für die Abhöraktionen, Überwachungsmaßnahmen, Hausdurchsuchungen und Aufenthaltsverbote für die Departement Maas und Haute-Marne.

Einige der Angeklagten wurden vor allem wegen politischen Straftaten verurteilt: Organisation einer nicht bei der zuständigen Versammlungsbehörde (Präfektur) angemeldeten Demonstration am 15. August 2017 und Teilnahme an einer aufgelösten Versammlung. Die Höchststrafe für diese Straftaten liegt bei einem Jahr bzw. sechs Monaten Gefängnis. Das Gesetz verbietet es Staatsanwälte und Ermittlungsrichter, Abhörmaßnahmen für die Untersuchung dieser Delikte zu veranlassen. Genau das ist jedoch geschehen unter dem Vorwand, es werde wegen dem Vorwurf der kriminellen Vereinigung ermittelt, diese Vereinigung existierte nur im Kopf des Staatsanwalts und des Ermittlungsrichters.

Die Verurteilungen

Zwei Personen, die von der Anklage der kriminellen Vereinigung und der Beihilfe zum Besitz von Sprengstoff freigesprochen wurden, erhielten eine neunmonatige Bewährungsstrafe für die Organisation einer nicht angemeldeten Demonstration und die Teilnahme an einer polizeilich aufgelösten verbotenen Versammlung.
Eine Person, die von der Anklage der kriminellen Vereinigung und der Beihilfe zum Besitz von Sprengstoff freigesprochen wurde, wird wegen der Organisation einer nicht angemeldeten Demonstration und der Teilnahme an einer polizeilich aufgelösten verbotenen Versammlung zu 9 Monaten Haft* verurteilt.
Eine Person zu 6 Monaten auf Bewährung für die Teilnahme an einer polizeilich aufgelösten verbotenen Versammlung.
Eine Person wird wegen des Transports von Sprengstoff zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt
Eine Person wurde wegen des Besitzes von Sprengstoff zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten* und einem fünfjährigen Verbot für das Tragen von waffen verurteilt.
Außerdem bleiben alle bei den verschiedenen Durchsuchungen sichergestellten Gegenstände (Papiere, Telefone, Computer, Drucker usw.) beschlagnahmt.

* Niemand befindet sich derzeit in Haft, die Entscheidung fällt nach Ablauf der Berufungsfrist, die Einlegung der Berufung setzt entweder die haft aus oder der Haftrichter passt die Strafe der Situation an.

 

[Übersetzung: Eichhörnchen l’écureuille]

[en français][in italiano]

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